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Zwangsverwaltung

Verwaltung einer Immobilie/einer Wohnung auf Anordnung des zuständigen Vollstreckungsgerichtes. Die Zwangsverwaltung wird auf Antrag des Gläubigers angeordnet, damit offene Forderungen beglichen werden.

  • Inbesitznahme der Immobilie nach Bestellung durch das zuständige Gericht
  • Auflistung der Einnahmen und Ausgaben
  • die Immobilie vermieten bzw. verpachten um Einkünfte zu erwirtschaften
  • Befriedigung der Gläubiger gemäß Teilungsplan
  • regelmäßige Berichterstattung an das zuständige Vollstreckungsgericht